1. Vertragsschluss
Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit (z.B. Rückfragen,
Besichtigungen oder Annahme des Angebotes), bzw. Aufnahme von Verhandlungen
mit dem Verkäufer aufgrund des umseitigen Angebotes erteilt der
Angebotsadressat (im Folgenden: „Auftraggeber“) uns einen
Maklerauftrag zu nachfolgenden Bedingungen und erkennt diese an.
2. Provisionsanspruch
2.1 Der Auftraggeber ist zur Provisionszahlung verpflichtet,
wenn durch unsere Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises ein Vertrag
zustande gekommen ist. Es genügt, wenn unsere Tätigkeit zum
Abschluss des Vertrages mit ursächlich gewesen ist. Die Provision
ist mit Abschluss des Vertrages fällig.
2.2 Die Provision des auftraggebenden Käufers
beträgt, sofern im Angebot nichts anderes vermerkt, 3 % des Kaufpreises
zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 16 % (In der
Regel zahlt auch der Verkäufer eine Provision von 3 % zzgl. MwSt.,
siehe auch unten Ziff. 6).
2.3 Zum Kaufpreis zählen auch die Kaufpreisteile,
die (auch wenn in gesonderten Verträgen vereinbart) für Inventar
oder Zubehör vereinbart wurden.
2.4 Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt,
dass der Abschluss des Vertrages zu einem Zeitpunkt nach Beendigung
des Maklerauftrages erfolgt.
2.5 Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt,
dass der Abschluss zu abweichenden Bedingungen erfolgt, soweit der gleiche
wirtschaftliche Erfolg eintritt.
2.6 Dies gilt auch für den Fall einer evtl. folgenden
Zwangsversteigerung.
3. Objektdaten/Beschreibungen
3.1 Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Die in den Angeboten enthaltenen Angaben werden nach bestem Gewissen
ohne Gewähr für die Richtigkeit erteilt. Irrtum und Zwischenverwertung
bleiben vorbehalten und berechtigen den Auftraggeber nicht zu Schadenersatzforderungen.
3.2 Exposéangaben und sonstige Informationen
beruhen ausschließlich auf den vom Verkäufer erteilten Auskünften.
Hierfür übernehmen wir keinerlei Haftung. Der Auftraggeber
hat alle Angaben vor Vertragsschluss selbst zu prüfen.
4. Besichtigungen
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle von uns nachgewiesenen Objekte
nur mit unserer Zustimmung und unter unserer Anwesenheit zu besichtigen.
5. Vorkenntnis bezüglich des Objekts
5.1 Ist dem Auftraggeber die durch uns nachgewiesene
Gelegenheit zum Abschluss des Vertrages bereits bekannt, hat er uns
dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen unter
Angabe der Quelle schriftlich mitzuteilen.
5.2 Nach Ablauf der genannten Frist kann sich der Auftraggeber
uns gegenüber nicht mehr auf eine frühere Kenntnis des Objektes
berufen. Bei Abschluss des Hauptvertrages wird der Auftraggeber dann
trotz seiner Vorkenntnis provisionspflichtig.
6. Berechtigte Doppeltätigkeit
Wir sind uneingeschränkt berechtigt, auch für den anderen
Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.
7. Vertraulichkeit
7.1 Angebote, Mitteilungen, Nachweise und sämtliche
Vertragsdaten sind ausschließlich für den Auftraggeber bzw.
den von uns angesprochenen Empfänger persönlich bestimmt und
deshalb streng vertraulich zu behandeln.
7.2 Die Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer ausdrücklichen
Genehmigung gestattet.
7.3 Gibt der Auftraggeber ihm erteilte Informationen
ohne unsere schriftliche Zustimmung an einen Dritten weiter, so ist
er zur Zahlung der vollen Provision verpflichtet, wenn dieser Dritte
das Geschäft selbst vornimmt. Dies gilt auch, wenn ein weiterer
über den ersten Dritten an die Informationen gelangter Dritter
das Geschäft selbst vornimmt.
8. Haftung
8.1 In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haften
wir aus dem Maklervertrag nur, soweit wesentliche Vertragspflichten
verletzt wurden. In diesen Fällen ist die Haftung beschränkt
auf typische, vorhersehbare Schäden.
8.2 In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haften
wir aus dem Maklervertrag auch für die Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit.
9. Gerichtsstand/Erfüllungsort/Rechtswahl
9.1 Gerichtsstand ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann
oder eine Gerichtsstandswahl nach internationalen Rechtsvorschriften
möglich ist, München.
9.2 Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz
in München, sofern sich aus dem Maklervertrag nichts anderes ergibt.
9.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Maklervertrages unwirksam sein oder
werden, so berührt dies die Wirksamkeit im Übrigen nicht.
Anstelle der ganz oder teilweise unwirksamen Regelung gilt eine Regelung
als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung
möglichst nahe kommt.