Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsschluss
Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit (z.B. Rückfragen, Besichtigungen oder Annahme des Angebotes), bzw. Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer aufgrund des umseitigen Angebotes erteilt der Angebotsadressat (im Folgenden: „Auftraggeber“) uns einen Maklerauftrag zu nachfolgenden Bedingungen und erkennt diese an.

2. Provisionsanspruch
2.1 Der Auftraggeber ist zur Provisionszahlung verpflichtet, wenn durch unsere Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises ein Vertrag zustande gekommen ist. Es genügt, wenn unsere Tätigkeit zum Abschluss des Vertrages mit ursächlich gewesen ist. Die Provision ist mit Abschluss des Vertrages fällig.
2.2 Die Provision des auftraggebenden Käufers beträgt, sofern im Angebot nichts anderes vermerkt, 3 % des Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 16 % (In der Regel zahlt auch der Verkäufer eine Provision von 3 % zzgl. MwSt., siehe auch unten Ziff. 6).
2.3 Zum Kaufpreis zählen auch die Kaufpreisteile, die (auch wenn in gesonderten Verträgen vereinbart) für Inventar oder Zubehör vereinbart wurden.
2.4 Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einem Zeitpunkt nach Beendigung des Maklerauftrages erfolgt.
2.5 Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss zu abweichenden Bedingungen erfolgt, soweit der gleiche wirtschaftliche Erfolg eintritt.
2.6 Dies gilt auch für den Fall einer evtl. folgenden Zwangsversteigerung.

3. Objektdaten/Beschreibungen
3.1 Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die in den Angeboten enthaltenen Angaben werden nach bestem Gewissen ohne Gewähr für die Richtigkeit erteilt. Irrtum und Zwischenverwertung bleiben vorbehalten und berechtigen den Auftraggeber nicht zu Schadenersatzforderungen.
3.2 Exposéangaben und sonstige Informationen beruhen ausschließlich auf den vom Verkäufer erteilten Auskünften. Hierfür übernehmen wir keinerlei Haftung. Der Auftraggeber hat alle Angaben vor Vertragsschluss selbst zu prüfen.

4. Besichtigungen
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle von uns nachgewiesenen Objekte nur mit unserer Zustimmung und unter unserer Anwesenheit zu besichtigen.

5. Vorkenntnis bezüglich des Objekts
5.1 Ist dem Auftraggeber die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss des Vertrages bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen unter Angabe der Quelle schriftlich mitzuteilen.
5.2 Nach Ablauf der genannten Frist kann sich der Auftraggeber uns gegenüber nicht mehr auf eine frühere Kenntnis des Objektes berufen. Bei Abschluss des Hauptvertrages wird der Auftraggeber dann trotz seiner Vorkenntnis provisionspflichtig.

6. Berechtigte Doppeltätigkeit
Wir sind uneingeschränkt berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.

7. Vertraulichkeit
7.1 Angebote, Mitteilungen, Nachweise und sämtliche Vertragsdaten sind ausschließlich für den Auftraggeber bzw. den von uns angesprochenen Empfänger persönlich bestimmt und deshalb streng vertraulich zu behandeln.
7.2 Die Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung gestattet.
7.3 Gibt der Auftraggeber ihm erteilte Informationen ohne unsere schriftliche Zustimmung an einen Dritten weiter, so ist er zur Zahlung der vollen Provision verpflichtet, wenn dieser Dritte das Geschäft selbst vornimmt. Dies gilt auch, wenn ein weiterer über den ersten Dritten an die Informationen gelangter Dritter das Geschäft selbst vornimmt.

8. Haftung
8.1 In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haften wir aus dem Maklervertrag nur, soweit wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. In diesen Fällen ist die Haftung beschränkt auf typische, vorhersehbare Schäden.
8.2 In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haften wir aus dem Maklervertrag auch für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

9. Gerichtsstand/Erfüllungsort/Rechtswahl
9.1 Gerichtsstand ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder eine Gerichtsstandswahl nach internationalen Rechtsvorschriften möglich ist, München.
9.2 Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz in München, sofern sich aus dem Maklervertrag nichts anderes ergibt.
9.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Maklervertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit im Übrigen nicht. Anstelle der ganz oder teilweise unwirksamen Regelung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.